LKW wendet auf Nachbargrundstück: Ein Fall für die Bauherrenhaftpflicht?

Einer unserer zukünftigen Nachbarn hat sich über den Lieferverkehr zum Haus beschwert. Dieser Nachbar befindet sich ca. 100 m entfernt an der Kreuzung zu unserer Sackgasse. Dummerweise hat nun einer der LKW-Fahrer dessen Auffahrt zum Wenden genutzt und dabei durch das Gewicht und das Drehen der Reifen die Steine im Boden versenkt und teilweise verdreht:

P1020843 (Large) (Medium) P1020845 (Large) (Medium) P1020847 (Large) (Medium)

Das ärgert den besagten Nachbarn insbesondere deswegen, weil er selbst erst vor ein paar Jahren gebaut hat und die Auffahrt noch „frisch“ ist.

Ich kann den Ärger absolut nachvollziehen, habe aber nun das Problem, dass ich nach einer kurzen Recherche im Internet bereits festgestellt habe, dass Schäden, die durch Fahrzeuge verursacht werden, nicht über die Bauherrenhaftpflicht, sondern über die jeweilige KFZ-Versicherung laufen. Daher habe ich den Schaden bereits von mir gewiesen (die prompte Drohung rechtlicher Konsequenzen folgte, aber ich blieb gefasst), versprach aber alles daran zu setzen den Schuldigen auszumachen.

Zuerst habe ich den Bauleiter kontaktiert. Sowohl telefonisch als auch später schriftlich. Der besagte Nachbar konnte sich nämlich noch daran erinnern, dass ein Fahrer noch an seiner Haustüre klingelte und er vermutet, dass genau dieser Fahrer der Schuldige ist. Aber wer das nun war, sollte der Bauleiter klären. Kurz und knapp: Der Bauleiter hat nie mehr darauf geantwortet. Für ihn ist die Sache klar. Kein direkter Bezug zur Baustelle, also keine Haftung. Er muss ja auch nicht da wohnen.

Jedenfalls bin ich zweigleisig vorgegangen und habe die Bauherrenhaftplicht, die ja bei jedem Viebrockhaus dabei ist, kontaktiert. Ich hoffe nun auf deren Kulanz. Ich halte Euch auf dem Laufenden.